Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung richtet sich lediglich an die Mitglieder und Alumni von move e.V. Die allgemeine Datenschutzerklärung findest Du hier.

(Stand: 20.11.2022 )

Der Umgang mit Mitglieder- und Alumni-Daten 

Personenbezogene Daten stellen nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen dar, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Solche personenbezogenen Daten sind die Namen, Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten von natürlichen Personen. Eintrittsdatum und E-Mail-Adressen werden auch dazugezählt. E-Mail-Adressen stellen zwar nicht immer personenbezogene Daten dar, wenn diese aber den Namen der natürlichen Person, oder (pseudonymisierte) Namen/Begriffe verwendet die mittels Zusatzwissen auf ihren Inhaber zurückgeführt werden können. 

Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten 

Die Verwaltung der Daten und die Einsichtnahme in die Mitgliederliste durch Vereinsmitglieder und Vorstand stellt eine Verarbeitung der Daten nach Art. 4 Nr. 2 DS-GVO dar. Sobald die Daten übermittelt werden, gelten diese ihrem gegenüber als offengelegt. Die Übermittlung der Daten findet bei move e.V. über den Sharepoint statt.  

 

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung 

Der Verein darf die Daten seiner Mitglieder gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Lit. b DS-GVO für die Mitgliederverwaltung verarbeiten, da mit dem Eintritt in den Verein das Mitgliede einen Aufnahmevertrag abschließt.  

Die Daten der Alumni dürfen jedoch nur verarbeitet werden, wenn diese nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Lit. a DS-GVO ihre Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben hat. Zu berücksichtigen ist hier, dass es sich um die Verarbeitung der Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke handelt. Dafür müssen die Zwecke ausreichend erläutert werden, damit diese Bestimmbar und Unterscheidbar sind. Eine allgemeine Formulierung des Zweckes genügt nicht. Der Alumni muss bestimmen können, um welchen Zweck es sich handelt.  

 

Die Datenverarbeitung darf gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DS-GVO auch erfolgen, wenn es zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Vereins oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Mitglieder überwiegen. Regelmäßig ist hier eine Interessenabwägung vorzunehmen. Abzuwägen sind die Interessen des Vereins bzw. die Interessen anderer Mitglieder an der Gestaltung des Vereinslebens mit dem Recht der Mitglieder auf Datenschutz. 

Die Daten der Mitglieder dürfen nur dann herausgegeben werden, wenn den Interessen des Vereins bzw. den Mitgliedern nicht auf anderem Wege entsprochen werden kann. Die Mitglieder von move e.V. haben sich freiwillig für die Betretung der Rechtsgemeinschaft entschieden. Sie haben sich zu einer gemeinsamen Ausübung ihrer Interessen mit den anderen Mitgliedern zusammengeschlossen. Somit müssen die Mitglieder des Vereins auch damit rechnen, dass ihre Daten verarbeitet werden und sie von anderen Mitgliedern direkt angesprochen oder angeschrieben werden. Denn es gehört zum unmittelbaren Interesse des Vereins und somit auch der Mitglieder in eine Verbindung miteinander treten zu können. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass es ebenfalls im unmittelbaren Interesse der Mitglieder ist mit ehemaligen Vereinsmitgliedern (Alumni) in Kontakt zu treten.